D.S. - Deutschsprachige Shareware (Autoren- und H„ndlervereinigung) Gesch„ftsordnung 1. Grundlage der Gesch„ftsordnung ist die Satzung der D.S., die uneingeschr„nkt Anwendung findet, soweit hier nichts Weitergehendes geregelt wird. 2.1 Zur Erlangung der Mitgliedschaft sind von H„ndlern ein gedruckter Katalog oder eine entsprechende Katalogdiskette zur Prfung einzureichen, formatiert und lesbar auf Rechnern mit MS-DOS oder kompatiblen Betriebssystemen. Ist das Vertriebsgesch„ft noch nicht aufgenommen oder steht eine Vollversion des Kataloges oder der Katalogdiskette nicht zur Verfgung, so ist ein Vorabausdruck oder eine Betaversion zur Prfung einzureichen. Weiter ist eine Kopie des Gewerbenachweises beizulegen. Die Prfungsgebhr wird in der Beitragsordnung festgelegt und im Ablehnungsfalle nicht zurckerstattet. 2.2 Zur Erlangung der Mitgliedschaft sind von Programmautoren mindestens ein Programm auf Diskette einzureichen, formatiert und ausfhrbar auf Rechnern mit MS-DOS oder kompatiblen Be- triebssystemen. Das Diskettenformat ist freigestellt, jedoch ist sicherzustellen, daá die Files sich problemlos auf 5-1/4" - Disk- etten im Format 2D (360kB) oder HD (1,2MB) verteilen lassen. Die eingesandte Programmversion muá die Version sein, wie sie von der D.S. als Shareware-/Freeware-/Public-Domain-Programm vertrieben werden soll. Mit seinem Antrag hat der Autor ferner zu erkl„ren, daá er im Besitz s„mtlicher Rechte fr das Programm ist und dieses zur Verteilung durch die D.S. und den Vertrieb durch die angeschlossenen H„ndlermitglieder freigibt. Diese Erkl„rung ist nur bei der Ersteinreichung abzugeben und gilt automatisch auch fr alle weiteren der D.S. zur Verfgung gestellten Programme dieses Autors. Er erkl„rt damit weiterhin sein Einverst„ndnis, daá sein Programm von der D.S. in Programmsammlungen auf Massenspeicher (z.B. CD-ROM) eingegliedert und in geeigneter, jedoch im Endeffekt unver„nderter Form aufgespielt wird. 2.3 Nach Prfung der Unterlagen erh„lt der Bewerber eine Nachricht. Ist der Antrag angenommen, beginnt eine Probemitgliedschaft von 6 Monaten, in der das vorl„ufige Mitglied jederzeit die Mitgliedschaft ohne Fristen kndigen kann. Gleiches gilt von Seiten des Vereines. Danach beginnt automatisch die Vollmitgliedschaft. Eine gesonderte Benachrichtigung findet nicht statt. 2.4 Antr„ge auf Mitgliedschaft k”nnen bei den jeweiligen Koordinatoren der H„ndler und Autoren gestellt werden. 3. Die Mitgliederversammlung w„hlt eine Koordinationsstelle. Sie wird auf die Dauer von mindestens einem Jahr bestellt. Sie ist mit Autoren und H„ndlern zu besetzen. Die Vorstandsmitglieder sind Mitglieder der Koordinationsstelle. Weitere Mitglieder k”nnen dazugew„hlt werden. 3.1 Die Koordinationsstelle hat die Aufgaben: - die Verbindung zwischen Autoren und H„ndlern im Verein sicherzustellen - Vermittlung bei Problemen zwischen Autoren, H„ndlern und Anwendern - Mitwirkung bei der Erstellung der Informationsdiskette, die als zentrales Informationsmedium fr alle Vereins- mitglieder dient - Erstellung des zur Verwendung empfohlenen Katalogfiles - Fhrung einer Update-/Upgradeliste und Ausweisung neuer Programme - Bewertung der eingereichten Mitgliedsantr„ge - Bewertung der eingereichten Programme - Ansprechpartner fr Anfragen von Nichtmitgliedern - Repr„sentation des Vereines nach auáen, unbeschadet der Aufgaben und Verpflichtungen des 1. Vorsitzenden 3.2 Die von den Autoren eingesandten Programmdisketten werden nach einer Prfung an die zentrale Verteilerstelle weitergegeben. Dies stellt sicher, daá alle angeschlossenen Mitgliedsh„ndler zu gleicher Zeit mit Programmen beliefert werden. Auslieferung sollte bei Bedarf, mindestens alle 14 Tage erfolgen oder wenn 10 Disketten aufgelaufen sind. 3.3 Autoren sollten die Programmdisketten an die zentrale Sammelstelle einsenden. Dabei muá eine schriftliche Erkl„rung beigefgt sein wie unter 2.2 beschrieben. Eine ein- und max. fnfzeilige Programmbeschreibung sollte schriftlich und als ASCII-File beigefgt sein gem. Anlage 1 zur Aufnahme in das Katalogfile. Exklusivvereinbarungen und Vertriebsausschluáerkl„rungen gleich welcher Art werden zur Zurckweisung des Programmes fhren. Die Programme werden nach einer erfolgreichen Prfung vorl„ufig in den D.S.-Katalog aufgenommen. 3.4 Anforderungen an die Programme: 3.4.1 Minimalanforderungen zur Aufnahme von Programmen in die D.S.: - Programme und Spiele drfen keine rassistische, faschistische, diskriminierende, gewaltverherr- lichende oder pornografische Aspekte enthalten - stabiler Programmablauf;Fehlerabfang, problemloses Verlassen, keine Systemabstrze - Harwareanforderungen dokumentiert - Softwareanforderungen dokumentiert - Einschr„nkungen dokumentiert - ausreichende Programmdokumentation 3.4.2 DS plus - Anforderungen wie 3.4.1 und zus„tzlich: Das Pr„dikat DS plus (vormals DSS) wird Programmen auf Antrag der Autoren nach eingehender Prfung durch eine unabh„ngige Prfstelle fr die Dauer eines Jahres ver- liehen. 3.4.2.1 Allgemein - maximal 2 Shareware-/PD-Hinweise im Programm, die den Ablauf nicht behindern, maximal 3 Sekunden Wartezeit oder Tastendruck zum Entfernen der Hin- weise - volle Lauff„higkeit, alle Programmpunkte ausfhrbar - volle Programmdokumentation - festgelegte Namen fr Dokumentation (HANDBUCH.TXT) und Bestellformular (BESTELL.TXT) - die Programme sind fr Ihre Systemumgebung selbst ver- antwortlich, d.h. Programme mssen sich auch dann in einem definierten Zustand befinden, wenn z.B. die VGA- Karte sich im 28-Zeilen-Modus oder auf Textseite 3 befindet - beim Verlassen des Programmes muá der Systemstatus korrekt zurckgesetzt werden 3.4.2.2 Kommandozeilen-Programme - DS plus - Programme, die ber die Kommandozeile bedient werden, sind unabh„ngig von der gew„hlten Farbe der DOS-Ebene einsetzbar - Sie halten sich an g„ngige Formen zur Parameterbergabe (bei Stellungs- und Werteparametern) 3.4.2.3 Spiele - aktuelle Grafikstandards mssen entsprechend ihren F„higkeiten genutzt werden - bei Ger„uschen oder Musikausgaben mssen g„ngige Sound- karten untersttzt werden - entsprechend der Spielidee mssen die passenden Steuer- elemente w„hlbar sein (Joystick, Maus) - Tastaturbedienbare Spiele bieten die M”glichkeit, die Steuertasten selbst zu definieren und die gew„hlte Konfiguration fr sp„tere Spiele zu speichern - bei der Umsetzung schon bestehender Spielideen muá das Spiel dem h”chsten Standard entsprechen 3.4.2.4 oberfl„chengefhrte Programme - Durch eine Programmoberfl„che bedienbare DS plus - Pro- gramme halten einen gew„hlten Oberfl„chenstandard kon- sequent ein. Bei Verwendung einer SAA-Oberfl„che drfen keine Tasten in ihrer Belegung diesem Standard wider- sprechen. Programme mit einer eigenst„ndigen Bedienober- fl„che mssen durch alle Programmteile konsequent be- dienbar sein. 3.4.3 Ein kurzes, die D.S. erkl„rendes Informationsfile DSINFO.TXT wird von der D.S. zum Aufkopieren durch die Autoren erstellt. 4. Anforderungen an die H„ndler: Es wird erwartet: - strikte Einhaltung der Copyrightbestimmungen - keine Mitgliedschaft von H„ndlern, die durch Vertrieb von durch Vertrieb von Raubkopien oder „hnlich schwerwiegender Verst”áe gegen Vereinbarungen auff„llig geworden sind - sofortige Meldung an die Koordinationsstelle, wenn solche Verst”áe bekannt werden (ob von Mitgliedern oder nicht ist egal) - Mitglieder, die in irgendeiner Art und Weise die Gemein- schaft sch„digen, k”nnen ausgeschlossen werden - Untersttzung der Gemeinschaft durch Namensnennung und Werbung im eigenen Katalog - Untersttzung der Gemeinschaft ideell privat und gesch„ftlich - Einhaltung der festgelegten Informationswege - wenn Software direkt vom Autor angeboten wird, soll zu- n„chst der Hinweis auf den Vertrieb ber die Gemeinschaft erfolgen - in Werbeanzeigen und Broschren muá der tats„chliche Preis fr eine Diskette bzw. die Staffelpreise angegeben werden, oder es muá ohne Preisangabe geworben werden - Einhaltung der lauteren Werbung - D.S.-Programme sind als solche zu kennzeichnen - die Unterschiede zwischen Public-Domain, Freeware und Shareware mssen klar herausgestellt werden. Die D.S. wird in separaten Files Mustererkl„rungen herausgeben, die ber- nommen werden k”nnen - die Registrieungsgebhren bzw. die Preise der Voll- versionen sind fr D.S.-Programme in den Katalog mit aufzu- nehmen - der Katalog muá den Querverweis auf den D.S.-Koordinator enthalten, und zwar im r„umlichen Zusammenhang mit der Vor- stellung der D.S.-Programme. Der Wortlaut wird von der D.S. in einem separaten File zur Verfgung gestellt und darf nicht ver„ndert werden. Lediglich das Einfgen des Firmen- namens ist gestattet. - der Katalog muá den Hinweis enthalten, daá die dauer- hafte Benutzung von Shareware-Programmen eine weitere Registrierungsgebhr an den Autor verlangt. Dieser Hinweis hat im unmittelbaren r„umlichen Zusammenhang mit Preis- angaben fr die Dienstleistung des Kopierens zu stehen. - Beteiligung mit einem Pauschalbetrag an der gemeinsamen Werbung gem„á Beitragsordnung - Zahlung eines monatlichen Mitgliedsbeitrages gem„á Beitragsordnung - Teilnahme am Bankeinzugsverfahren ist erforderlich - Leistung von Anwendersupport bei D.S.-Programmen - Verwendung des aktuellen Katalogfiles (wenn gewnscht) - Pflichtabnahme aller neuen D.S.-Programmdisketten 5. Anforderungen an die Autoren: Es wird erwartet: - Untersttzung der Idee und der Ziele der Gemeinschaft - keine selektive Belieferung von Mitgliedern mit Pro- grammen, die zum Vertieb durch die D.S. freigegeben worden sind - keine Exklusivvertriebsrechte - m”glichst einheitliche Lizenzvereinbarungen - keine Belieferung von H„ndlern, die anderweitig durch Vertrags- oder Vereinbarungsverletzungen auff„llig geworden sind - die Programmdiskette muá den Querverweis auf den D.S.-Koordinator enthalten. Der Wortlaut wird von der D.S.in einem separaten File zur Verfgung gestellt und darf nicht ver„ndert werden. Lediglich das Einfgen des Firmennamens ist gestattet. - Der Bezug der Infodiskette ist freigestellt, jedoch kostenpflichtig. Dabei ist die Teilnahme am Bankeinzugsverfahren Vorausetzung. - wahlweise Einbeziehung des D.S.-Logos in das Programm b.z.w. seine Beschreibung 6. Der Verein fhrt gemeinsame Werbemaánahmen durch. 7. Organisationsaufgaben k”nnen vom Vorstand an externe Personen und Firmen delegiert werde. Dies betrifft T„tigkeiten wie Programme katalogisieren, kopieren oder Werbung. 8. Die D.S. richtet zur schnelleren Information ihrer Mitglieder eine Mailbox ein. Diese dient nur dem internen Datenaustausch und wird nach M”glichkeit 24h online gehalten. Der Vorstand kann nur interne Personen und Firmen mit dem Betrieb betrauen. Vorstehende Gesch„ftsordnung wurde in der Mitgliederversammlung mit der erforderlichen Mehrheit nach der Satzung der D.S. beschlossen. Der Vereinsvorstand